Immer mehr Personen registrieren sich auf sogenannten Social Media Plattformen wie facebook, Twitter und Co. Rund 65% der deutschen Internetnutzer besitzen bereits ein Profil und sind regelmäßig auf den Plattenformen unterwegs. Und dort, wo sich viele Menschen aufhalten, lässt es sich am besten werben. Das haben in der Vergangenheit schon einige Unternehmen verstanden und für sich genutzt, denn es war noch nie so einfach, beinahe kostenlos auf die eigenen Produkte aufmerksam zu machen und in einen direkten Austausch mit den Konsumenten zu treten. Dank Gewinnspielen, Aktionen und Angeboten kommen Firmen durch ein einfaches „Gefällt mir“ zu neuen potenziellen Kunden bzw. zu einer gesteigerten Kundenbindung.
In Social Media-Profilen die Impressumspflicht richtig umsetzen
- Impressumspflicht bei nicht-privater Nutzung
- Impressum auf facebook
- Impressum auf Twitter
- Impressum auf google+
- Impressum auf youtube
- Andere Social Media Seiten
Impressumspflicht bei nicht-privater Nutzung
Nun gelten auf Social Media Seiten rechtliche Bestimmungen, an die sich jeder nicht-private User halten muss. Wer dies versäumt, muss im schlimmsten Fall mit einer Abmahnung oder Klage rechnen. Jüngst erhielten einige Firmen Post vom Anwalt, weil diese keim Impressum vorweisen konnten. Laut dem jüngsten Urteil (19. August 2011 • 2 HK O 54/11) am Landgericht Aschaffenburg ist das Impressum in der Rubrik „Info“ nicht ausreichend, allerdings ist es rechtens in der Rubrik „Über mich“. Zum jetzigen Zeitpunkt lässt sich aber genau diese Vorgabe kaum einhalten, da die geforderte Rubrik auf den Social Media Profilen nicht verfügbar ist.
Leider ist zudem nicht auf jedem Portal ein Impressum Feld vorhanden. Dieses Manko kann der User jedoch kreativ umgehen. An welcher Stelle das Impressum auf den einzelnen Social Media Portalen stehen sollte und wie dieses idealerweise umgesetzt ist, wird nun in den folgenden Punkten erläutert.
Impressum auf facebook
Gerade auf der größten Social-Media Platform haben die Macher von facebook bislang auf einen Impressum-Bereich verzichtet. Zwar gibt es seit dem oben genannten Urteil des LG Aschaffenburg einige Anbieter, die eine sogenannte App zur Verfügung stellen. Hiervon sollte allerdings Abstand genommen werden, da diese in der mobilen Version von facebook nicht angezeigt werden – das Impressum muss jedoch über jede Ansicht verfügbar sein. Im Moment kommt man um eine kreative Lösung nicht herum. Eine kreative Lösung ist zum Beispiel, das Impressum im Info-Bereich einzubauen.
Um das Impressum im INFO-Bereich einzufügen, welches idealerweise klickbar ist, muss die Anpassungen im Admin-Bereich vornehmen: Hierzu nennen Sie bitte den Info-Bereich „Impressum“ und fügen im Feld Beschreibung die gesamte URL zu Ihrem Impressum auf der Unternehmensseite ein. Bitte beachten Sie, dass sie die URL mit einem vorangestellten http:// eintragen, denn so ist die URL als Link eingefügt. Nachfolgend der Adminbereich für chilimarketing als Beispiel:
Tipp: Wer eine andere Lösung suchen muss, z.B. weil das Info-Feld anderweitig benutzt wird, kann die Impressum-URL unter jedem Beitrag posten, bis Facebook eine bessere Lösung bereitstellt.
Impressum auf Twitter
Auch bei Twitter gibt es kein eigenes Impressum-Feld, jedoch lässt sich hier ganz schnell eines hineinzaubern. Einfach den Reiter Bio öffnen und dort in das vorgesehene Textfeld das Wort Impressum und die dazugehörige URL hinein schreiben:
Beispiel: Impressum: a href=“http://www.meinehomepage.de/impressum.php
Falls, wie in diesem Fall, der Begriff „Impressum“ bereits in der URL erkennbar ist, kann auch auf das Wort vor der URL verzichtet werden.
Impressum auf google+
Ein Impressum bei google+ anzulegen ist zumindest bei Personen Profilen ziemlich einfach. Hier darf der Seitenbetreiber einfach sein Impressum im Bereich „Über mich“ als Text hineinkopieren. Wer über eine eigene Homepage verfügt, kann natürlich auf diese verlinken. Hierzu einfach das Wort Impressum in das Textfeld schreiben und mit der Impressum-URL der eigenen Homepage verlinken.
Beispiel: a href=“http://www.meinehomepage.de/impressum.php“>Impressum
Bei Unternehmerseiten ist die Sache ein wenig komplexer. Hier gibt es kein „Über mich“ sondern nur die Rubrik „Info“. Da jedoch die Möglichkeit besteht, eine URL auf dem Profil zu veröffentlichen, sollte der Betreiber auf das Impressum verlinken. Jedoch muss das Wort „Impressum“ auch hier erkennbar sein. Falls die URL zu lang ist, kann die eigene Webseite über eine Kurzurl umgeleitet werden. Im URL Feld sollte das ganze wie folgt aussehen: http://www.meinehomepage.de/impressum.
Impressum auf youtube
Wer auf Youtube fremde Videos veröffentlicht, spielt bereits mit dem Feuer. Jedoch lässt sich diese Plattform auch wunderbar für eigene Videos verwenden. Doch auch hier gilt, Unternehmen benötigen ein Impressum. Hier gibt es zwei Möglichkeiten. Unter der Rubrik „Mein Kanal“ einfach bei „Über (Name)“ auf Bearbeiten klicken. Dort kann das Impressum direkt in das Textfeld eingefügt werden. Eine Alternative wäre eine Verlinkung auf die eigene Homepage. Einfach Neuen Link hinzufügen anklicken (auf der rechten Seite), in das Feld Titel „Impressum“ eintragen und in das Link Feld die eigene Webseiten URL zum Impressum eingeben. Fertig.
Andere Social Media Seiten
Im World Wide Web gibt es Hunderte Seiten, die ähnlich wie die oben genannten agieren. Es würde den Rahmen sprengen, diese hier alle aufzuzählen. Sie sollten dennoch aus eigener Kraft Ihre Seiten begutachten und überall dort, wo es möglich ist, ein Impressum hinterlassen, auch wenn bei weniger bekannten Social Media Portalen/Webseiten nicht allzu viele Abmahnungen zu erwarten sind. Auch sollten Sie regelmäßig die Entwicklungen der Seiten verfolgen, um ggf. rechtzeitig Änderungen vorzunehmen.
Überprüfen Sie, ob Sie auf den folgenden Seiten ein Profil erstellt haben: StumbleUpon, Pinterest, MySpace, MyVideo, Diggs, Delicious, reddit.
Eine besondere Empfehlung
Der Berliner Anwalt Thomas Schwenke ist u.A. Spezialist im Online-Recht mit einem Schwerpunkt im Social Media Marketing. In seinem Recht Blog geht er fundiert und hilfreich auf rechtliche Themen ein und versteht es dabei, den komplexen Sachverhalt verständlich und vor allem pragmatisch aufzubereiten. Unbedingt reinschauen, es lohnt sich!
Hinweis: Die hier veröffentlichten Texte enthalten Vorschläge und sind keine Rechtsberatung. Die Umsetzung und Verwendung der hier veröffentlichten Muster erfolgt in eigener Verantwortung des Verwenders.