Für den Handel im Internet und ganz speziell für Online-Shops gelten eine große Anzahl gesetzlicher Vorgaben, die zum Schutz der Verbraucher erlassen wurden. Gerne unterstützen wir Sie kompetent bei der rechtssicheren Umsetzung Ihres Online-Shops. Denn, wie Sie nachfolgend sehen können, sind diese zum Einen sehr umfangreich und zum Anderen teilweise äußerst komplex. Zudem ändert sich fortlaufend die Gesetzgebung, da diese sich den ständigen Erweiterungen im Internet angepasst werden muss.
Rechtliche Vorgaben für Online-Shops
Sobald Sie Artikel über das Internet verkaufen, müssen Sie eine Vielzahl rechtlicher Bestimmungen beachten. Hierbei handelt es sich um sogenannte Pflichtangaben, welche für den Onlinehandel grundsätzlich zu erfüllen sind. Dabei handelt es sich beispielsweise um:
- Das Impressum >> mehr
- Die Widerrufsbelehrung
- Die Datenschutzbestimmungen
- Allgemeine Geschäftsbestimmungen >> mehr
Informationspflicht
Darüber hinaus gelten für Online-Shops Informationspflichten, welche dem Verbraucher beim Kauf hinreichende Informationen über den Kauf an sich bieten müssen:
- Informationen über den Vertragsschluss
Hierunter versteht man zum Beispiel die Information wann und wie ein Vertragsabschluss im Online-Shop zustande kommt und wie der Kauf ansich vollzogen wird. - Die sogenannte “Button-Lösung”
Die neue Gesetzesverordnung im E-Commerce (sog. “Button-Lösung”) ist seit dem 01. August 2012 in kraft und soll den Käufer in seinen Rechten stärken. Durch diese Lösung wird der Kauf für den Verbraucher als verbindlich ausgewiesen – die Information auf dem Button zeigt klar, dass bei Abschluss des Bezahlprozesses ein kostenpflichtiger Kaufvertrag geschlossen wird.
Angebotsgestaltung
Speziell in Online-Shops ist zudem auch auf die Gestaltung der jeweiligen Angebote zu achten. Diese spezifischen Vorgaben richten sich nach dem jeweiligen Angebot und betreffen beispielsweise:
- Darstellung der Artikel
Die individuellen Vorgaben sind abhängig von der Art der angebotenen Artikel. - Produktabbildungen
Vermeidung von Urheberrechtsverstößen etwa durch Verwendung fremder Fotos ohne entsprechende Einwilligung. - Der Warenkorb
Im Warenkorb des Online-Shops muss für den Verbraucher ein Zusammenfassung aller Artikel aufgezeigt werden, inklusive aller anfallender Kosten. - Preisangaben nach den Vorgaben der Preisangabenverordnung, PAngV
Die Preise müssen immer mit allen Bestandteilen dargestellt werden. Die Ausweisung erfolgt Brutto, sofern es sich um Endverbraucher handelt, d.h. inkl. MwSt. - Versandkosten und Lieferbedingungen
Die Versandkosten müssen ebenfalls mit allen Bestandteilen dargestellt werden. Zudem sollten, sofern die Artikel in mehrere Länder versendet werden, die Versandkosten je Land aufgezeigt werden. - Bei Kleidung gilt darüber hinaus, dass die Materialzusammensetzung ausgewiesen wird.
- Die sogenannte Grundpreisangabe regelt z.B. die Vergleichbarkeit bie Getränken und Lebensmitteln, indem etwa bei Wein, neben dem Flaschenpreis auch der Preis pro Liter ausgewiesen wird.
- Darüber hinaus gelten, abhängig vom jeweiligen Angebot, weitere Angaben. Diese lassen sich am Besten durch einen detaillierten Check des Online-Shops ermitteln.
Hinweis: Die hier veröffentlichten Texte enthalten Vorschläge und sind keine Rechtsberatung. Die Umsetzung und Verwendung der hier veröffentlichten Muster erfolgt in eigener Verantwortung des Verwenders.