Ein Vertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande. Hierfür gelten die allgemeinen vertrag- und schuldrechtlichen Regelungen des BGB.
Dies gilt auch für Betreiber von Online-Shops. Allerdings hat der Gesetzgeber für den Handel im Internet noch eine Reihe weiterer Auflagen zum Schutz des Verkäufers und des Käufers erlassen.
Für den Online-Anbieter gilt es, sein Angebot absolut eindeutig und unter Berücksichtigung aller gesetzlichen Vorgaben zu präsentieren. Nur so wird gewährleistet, dass der Käufer an die Annahme des Angebots gebunden ist, den Vertrag nicht anfechten kann. Der Käufer wiederum erfährt, auf welche Bedingungen er sich mit einem ja einlässt.